1.1 Buchung und Zahlung:
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Bei einer Mietung von Unseren Hüpfburgen wir die Bezahlung im Regelfall per Überweisung betätigt kann aber auch per Vorkasse Erfolgen.
2.2 Die Buchung einer Hüpfburg erfolgt schriftlich oder mündlich und ist verbindlich.
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Vertragliche Mietsachen durch den Mieter sprich vermieten sind nach unter Leitung sprich (Überweisung) verlichtet den Mietpreis zu zahlen und das Angebot anzunemmen oder binnen 24 Stunden zu Stornmieren
3.3 Bei Anzahlung von
50% des Gesamtbetrags bei Buchung.
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Bei einer Anzahlung von 50 % muss es vorher Schriftlich vereinbart worden sein. Erlaubnis sollte daher Vorligen. Die schriftliche Vereinbarung ist bei halber Anzahlung Pflicht.
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Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung zu entrichten.
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Bei nicht Bezahlung der restlichen Summe wir der Restbetrag mit der Kaution damit abgerechnet.
4.4 1 Stunde vor Abholung bei Stornierung der Buchung werden folgende Gebühren erhoben
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50% des Gesamtbetrags bei Stornierung 1 Stunde vor Mietbeginn vor dem Veranstaltungstag.
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80% des Gesamtbetrags bei einer Stornierung
1 Tages bei nicht abhollung.
5.5. Nutzung der Hüpfburg:
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5.1. Die Hüpfburg darf nur von Kindern im Alter
von 3 bis 10 Jahren genutzt werden.
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5.2. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen.
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5.3. Essen, Trinken und Schuhe sind in der Hüpfburg nicht gestattet.
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5.4. Scharfe Gegenstände, spitze Schuhe oder andere gefährliche Objekte sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.
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5.5. Die Hüpfburg darf nicht bei starkem Wind, Regen oder anderen ungünstigen Wetterbedingungen genutzt werden.
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5.6. Die Hüpfburg darf nicht über die maximale Kapazität hinaus belastet werden.
6.6. Haftung und Schadensersatz:
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6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Hüpfburg, die durch unsachgemäße Nutzung oder Vandalismus entstehen.
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6.2. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Hüpfburg entstehen.
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6.3. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden an der Hüpfburg und Verletzungen Dritter abdeckt.
7.7 Rückerstattung für Mietkaution:
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7.1Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Hüpfburg gemäß den oben genannten Bedingungen wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen
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nach Rückgabe vollständig erstattet. (BGB) § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte,
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Ausgenommen sind:
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7.2. Bei Feststellung von Schäden oder Verschmutzungen bei Rückgabe der Hüpfburgen nach mietende Wirt durch Sicht und Testkontrollen auf Schäden überprüft. Bei Schäden nach Sichtkontrollen werden von der Kaution abgezogen. Die Höhe der Strafgebühr wird basierend auf den notwendigen Reparaturkosten oder den Kosten für die professionelle Reinigung & Reparatur festgelegt.
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7.3 Bei mutwilliger Beschädigungen oder Randalismus wird eine strafrechtliche Anzeige bei den Behörden gestellt und die komplette wie Reparatur oder Neuanschaffung Kosten in Rechnung gestellt.